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   OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94   

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OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94 (https://dejure.org/1995,6010)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94 (https://dejure.org/1995,6010)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 1995 - 3 Ss 164/94 (https://dejure.org/1995,6010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 85
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14

    Trunkenheit im Verkehr: Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Vorsatzes;

    Einschlägige Vorverurteilungen können - gegebenenfalls neben weiteren Umständen - Anlass zur Annahme vorsätzlicher Tatbegehung geben (vgl. OLG Celle NZV 1996, 204; StraFo 1998, 278; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, zwar aus einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung und der damit verbundenen Warnwirkung je nach den Umständen des Einzelfalles auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94, NStZ-RR 1996, 85; Fischer aaO Rn. 46).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

     Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, zwar aus einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung und der damit verbundenen Warnwirkung je nach den Umständen des Einzelfalles auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94, NStZ-RR 1996, 85; Fischer aaO Rn. 46).
  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nimmt aber die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge richtig einzuschätzen, mit zeitlicher Entfernung zum Trinkende ab, bedarf die Annahme des Vorsatzes auch bei einer über dem Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration um so sorgfältigerer Prüfung und Begründung (vgl. OLG Zweibrücken in VRS 66, 136, 137; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1996, 85, 86).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei einem Wert von 2, 5 Promille nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit - die bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille, bei schwerwiegenden Gewalttaten ab 2, 2 Promille zu prüfen ist -, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen ist (BayObLGSt 1974, 46/48; Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 1St RR 10/03; OLG Frankfurt a. Main NStZ-RR 1996, 85).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Bei einem derartigen Wert ist aber nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BGH VRS 50, 358; BayObLGSt 1974, 46/48; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1996, 85).
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, daß auch aus der von einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung ausgehenden Warnwirkung auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden kann (vgl. Senatsurteil NZV 1996, 204, 205; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 85, 86; OLG Koblenz NZV 1993, 444, 445; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Dann ist jedenfalls beim Vorliegen von psychophysischen Auffälligkeiten nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 2. November 2004 - 1 StRR 109/04 -, juris Rn. 15 zu einem Wert von 2, 5 Promille; BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003 - 1 StRR 13/03 -, juris Rn. 16 zu einem Wert von 2, 64 Promille; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 StRR 154/00 -, juris Rn. 10 f. zu einem Wert von 2, 73 Promille; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 1995 - 3 Ss 164/94 -, juris zu einem Wert von 2, 5 Promille).
  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00

    Alkohol und Schuldfähigkeit

    Denn nach neuerer Rechtsprechung der Obergerichte erfordert eine (ggf. durch Rückrechnung ermittelte) Blutalkoholkonzentration über 2, 5 mg/g nicht nur die Erörterung der Frage einer verminderten, sondern auch die einer möglicherweise aufgehobenen Schuldfähigkeit, da bei Überschreiten dieses Schwellenwertes eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Auseinandersetzung mit dieser Frage erforderlich ist (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85 [86] m. w. N.).
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes ist deshalb eine nachprüfbare Auseinandersetzung mit der Frage der Schuldfähigkeit zwingend erforderlich ( OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 85 m.w.N.) .
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